News August 2011

 

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012

Das "Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" wurde am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 42, Seite 1634, veröffentlicht.

Im EEG 2012 wird die Besondere Ausgleichsregelung deutlich ausgeweitet (Eingangsschwelle sinkt von 10 GWh/a auf 1 GWh/a, erforderlicher Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung sinkt von 15 auf 14 %). Außerdem wurde die bisherige Regelung um wettbewerbsverzerrende Sprungstellen bereinigt, was für etliche schon jetzt Begünstigte mit finanziellen Vorteilen verbunden ist.

Mit Blick auf zunehmende Missbrauchsversuche, z. B. durch künstliche Auslagerung stromintensiver Unternehmensfunktionen, wurde die Inanspruchnahme der Regelung schließlich klarer gefasst und auf Unternehmen der Branchenklassen B (Bergbau/Gewinnung von Steinen und Erden) und C (Verarbeitendes Gewerbes) eingeschränkt.

Diese Änderungen werden in den folgenden Jahren dazu führen, dass deutlich mehr Unternehmen die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen können. Nicht nur Großunternehmen, sondern auch energieintensiven mittelgroßen Unternehmen kommt das zugute. Zuletzt profitierten etwa 700 Unternehmen von der Regelung, künftig könnte sich diese Zahl durchaus verdreifachen. Exakte Prognosen sind derzeit allerdings nur schwer möglich.

EEG 2012


News August 2011

 

BRC Global Standard for Food Safety, Version 6 erschienen

Der BRC Global Standard for Food Safety ist einer ausgiebigen Revision unterzogen worden und am 31. Juli 2011 in seiner Version 6 erschienen.

Die wichtigsten Änderungen in der Version 6 sind:

  • Erweiterte Kapitel bezüglich Fremdkörperkontrolle, Hygiene, Ordnung und Sauberkeit sowie Allergenen,
  • Einführung eines neuen freiwilligen zweistufigen Auditschemas,
  • Eine reduzierte Anzahl von Absätzen, um zu gewährleisten, dass jeder eine signifikante Idee vorstellt. Dies wird zu einer Konsistenz in der Einstufung beitragen, da Anforderungen bisher ähnlich gewichtet waren.

Version 6 ist ab Januar 2012 gültig. Version 5 kann noch bis Ende Januar 2012 genutzt werden.

 


News Juli 2011

 

IFS Food, Version 6

Anfang 2012 wird die Version 6 des IFS Food Standards voraussichtlich veröffentlicht werden. 6 Monate nach Veröffentlichung des Standards muss dieser dann verpflichtend angewendet werden.

Die wichtigsten Neuerungen im IFS Food, Version 6 sind:

  • Ein leicht verändertes Punktesystem um die Herstellerbetriebe hervorzuheben, die „Best Practices“ in ihrem Unternehmen implementiert haben,
  • Klare Regeln zur Bestimmung der Auditdauer,
  • Das IFS Integrity Program wird im neuen Auditprotokoll aufgeführt sein,
  • Es wird mehr Qualitätsanforderungen geben (z.B. Regelungen bezüglich Nährwertanalysen, weitere Anforderungen zur Gewichtskontrolle, weitere Anforderungen zu Qualitätskennzeichnungen und Etikettierungen, etc.),
  • Anforderungen zu Food Defence werden in die IFS Food Audit Checkliste integriert.



News April 2011

 

Energiemanagementsystem nach DIN EN 16001

Wir gratulieren unserem Kunden der Allfein Feinkost GmbH & Co. KG zum hervorragenden Ergebnis bei der Zertifizierung des Energiemanagementsystems an den Standorten Lohne, Zerbst und Dannenberg.

 

DIN EN 16001


News Februar 2011

 

BRC Global Standard for Food Safety, Version 6 in Überarbeitung

Der BRC Global Standard for Food Safety befindet sich in Überarbeitung. Das Erscheinen der neuen Version 6 ist für Mitte 2011 angekündigt.

Sobald wir Schwerpunkte der Überarbeitung erfahren, werden wir Sie hier informieren.

 

BRC, Version 6


News Dezember 2010

 

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

Die DGUV Vorschrift 2 bietet mehr Gestaltungsspielraum für den Unternehmer. Anstelle der Vorgabe starrer Einsatzzeiten wird der Betreuungsumfang zukünftig maßgeblich durch die betriebsindividuelle Gefährdungssituation und Bedarfslage bestimmt und weitgehend durch Kataloge beschrieben. Die inhaltlichen Aspekte der Betreuung rücken dadurch in den Mittelpunkt.

Statt starrer Einsatzzeiten bestimmt ab Januar 2011 die individuelle betriebliche Gefährdung den Umfang der Betreuung. Die Gefährdungsbeurteilung wird der entscheidende Maßstab der Betreuungsleistungen.

Für alle Kleinbetriebe besteht zudem die Wahlmöglichkeit zwischen der Regelbetreuung und einem alternativen Betreuungsmodell.


DGUV Vorschrift 2


News August 2010

Verpackungsholz aus Drittländern

Verpackungsholz (Holzpaletten, Schalholz usw.) ist generell geeignet, unerwünschte Schädlinge und deren Larven als „blinde Passagiere“ weltweit zu transportieren. Durch die weltweite Globalisierung und Handelsströme können diese somit innerhalb kürzester Zeit auf jeden Kontinent gelangen.
Verpackungsholz das aus Drittländern (Nicht-Mitgliedstaaten der Europäischen Union, außer der Schweiz) nach Deutschland eingeführt wird, muss deshalb dem Internationalen Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen (ISPM) entsprechen, speziell dem ISPM 15 "Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel".
Vom Zoll bzw. vom Pflanzenschutz-Dienst werden an den Außengrenzen Kontrollen auf Einhaltung der Richtlinie durchgeführt – dies aber nur stichprobenartig.
Wird keine Kennzeichnung entsprechend ISPM 15 vorgefunden bzw. eine Fälschung vermutet, oder werden Rindenreste, die die Toleranzgrenze überschreiten gefunden bzw. Bohrlöcher entdeckt, wird das Verpackungsmaterial zurückgewiesen bzw. eingehender analysiert.

Kontak

 

Eine mögliche Kennzeichnung nach ISPM 15

 


News Februar 2010

Die Berichterstattung PRTR und GFA für das Jahr 2009 beginnt ab dem 01. März 2010

Die Berichterstattung für das PRTR erfolgt einmal pro Jahr. Dieses Jahr müssen die Betreiber im Zeitraum vom 01. März bis zum 31.Mai 2010 ihre Daten an die zuständige Landesbehörde übermitteln.

Betreiber von GroßFeuerungsAnlagen (GFA) haben gemäß 13. BImSchV ebenfalls jährlich eine Aufstellung der Emissionen an Schwefeloxide (SOx), Stickstoffoxide (NOx) und Staub sowie den Gesamtenergiemengen je Brennstoffart den zuständigen Behörden vorzulegen.

Die Erfassung und Abgabe der GFA-Meldungen erfolgt wie beim PRTR-Bericht online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche UmweltdatenBericht Erstattung (BUBE online).

Wir würden uns freuen, Sie bei der Berichterstellung unterstützen zu können.

Verantwortlich für die Einhaltung der ISPM-Richtlinie ist der Verpacker!

Neben Deutschland wird in zahlreichen außereuropäischen Ländern bereits die Richtlinie ISPM 15 angewendet. Das heißt, dass auch für Ware, die in Deutschland verpackt und in eines dieser Drittländer verschickt wird gilt, dass die Anforderungen der ISPM 15 eingehalten werden müssen, d.h. Kennzeichnung nach ISPM.

Kontakt

PRTR und GFA


News Januar 2010

Neue Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

Mit der Verordnung VO (EG) Nr. 1005/2009 wurde die VO (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen neu gefasst. Die Neufassung trat am 1. Januar 2010 in Kraft und löste damit den alten Verordnungstext ab.

Gegenüber der EG-VO 2037/2000 haben sich die Ausstiegsfristen für Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) bzw. teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) nicht verändert. Bereits seit 1.1.2000 darf das Kühlmittel R22 in Neuanlagen nicht mehr verwendet werden. Teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe, z.B. R22 , sind ab dem 01.01.2010 als Frischware verboten (Artikel 5 EG-VO 1005/2009), dürfen aber bis zum 31.12.2014 als Rezyklat für Wartung und Instandsetzungsarbeiten verwendet werden (Artikel 11 Abs. 4 EG-VO 1005/2009).

Da die Produktion von R22 in der EU seit 1.1.2010 verboten ist, kann es gegebenenfalls bis 2015 zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von aufbereitetem (recyceltem) R22 kommen, welches bei Wartungsarbeiten und bei Leckagen zur Wiederauffüllung benötigt wird. Eine Umrüstung auf klimafreundliche Kältemittel (CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe) oder ein Neubau sollte deshalb gegebenenfalls geprüft werden.

Die Fördermöglichkeiten bei der Umrüstung bzw. beim Neubau einer Anlage gelten, soweit MBU GmbH bekannt, weiter fort.

(Flyer-download: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/klima_kaelte_flyer.pdf).

Größte Ausdehnung des antarktischen Ozonlochs am 24. September 2006


News August 2009

Neue Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme veröffentlicht

Die neue Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, Ausgabe: Mai 2009 veröffentlicht: 14. Juli 2009, konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an das Einrichten und Betreiben der Sicherheitsbeleuchtung und von optischen Sicherheitsleitsystemen. Die Regel nennt Beispiele für Arbeitsstätten, für die eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein Sicherheitsleitsystem erforderlich sein kann. Sie enthält die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme sowie Hinweise zu deren Betrieb. Die Integration des Aspekts der barrierefreien Gestaltung in diese Regel ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

Mit Bekanntmachung der neuen ASR A3.4/3 gilt die alte Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 7/4 "Sicherheitsbeleuchtung" nicht weiter fort.

Kontakt

ASR A3.4/3


News Februar 2009

Bis zum 31.05.2009 ist die Emissionserklärung 2008 einzureichen

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach 4. BImSchV sind gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung verpflichtet, die von ihnen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.
Der anstehende Erklärungszeitraum ist das Jahr 2008. Bis zum 31.05.2009 muss der Betreiber einer erklärungspflichtigen Anlage die Emissionserklärung direkt über das Internet in elektronischer Form einreichen. Dazu wurde ein weiteres BUBE-Online-Modul freigeschaltet.

Wir erwarten, dass die Behörden Ende Februar bzw. Anfang März die betroffenen Firmen dazu auffordren werden, die Emissionserklärung abzugeben. Gern unterstützen wir Sie bei der Erfassung und Übermittlung der Daten an die Behörden. Sprechen Sie uns an!

Kontakt

 

Re-Zertifizierung der Wiesenhof Geflügelspezialitäten Lohne GmbH & Co. KG

Im Februar 2009 hat unser Kunde, die Wiesenhof Geflügelspezialitäten Lohne GmbH & Co. KG erfolgreich die Re-Zertifizierung nach

  • DIN EN ISO 9001:2008
  • DIN EN ISO 14001:2005

sowie das

  • IFS - Audit (Version 5) - higher level - und das
  • BRC - Audit (Version 5) - Klassifizierung A -

bestanden. Unsere Gratulation und unser Dank an das gesamte Team!

 


News Januar 2009

Die neue DIN EN ISO 9001:2008 wurde veröffentlicht!

  • Eine Zertifizierung nach ISO 9001:2008 ist seit dem Erscheinen der Norm am 01.12.2008 erlaubt.
  • Die Umstellung vorhandener Zertifikate kann im Rahmen eines „normalen“ Überwachungsaudits bzw. Re-Audits erfolgen.
  • Ein Jahr nach Veröffentlichung der ISO 9001:2008 sollten alle Zertifikate umgestellt sein – d.h. bis zum Dezember 2009!
  • Zwei Jahre nach Veröffentlichung der neuen Norm - also im Dezember 2010 - werden alle noch bestehenden Zertifikate nach der alten ISO 9001:2000 ungültig.

Berücksichtigen Sie bei Ihren nächsten internen Audits die (wenigen) inhaltlichen Änderungen und Konkretisierungen der DIN EN ISO 9001:2008 – wir informieren Sie gern!

Kontakt

DIN EN ISO 9001:2008

 

 

Gern unterstützen wir Sie bei der praxiswirksamen Umsetzung rechtlicher Forderungen in Ihrem Unternehmen. – Sprechen Sie uns an! - Kontakt -

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Stand: 30.08.2011